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   VG Karlsruhe, 31.03.2000 - 3 K 2215/99   

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VG Karlsruhe, 31.03.2000 - 3 K 2215/99 (https://dejure.org/2000,25498)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2000 - 3 K 2215/99 (https://dejure.org/2000,25498)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 2000 - 3 K 2215/99 (https://dejure.org/2000,25498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vererblichkeit des Anspruchs auf Eingliederungshilfe; Ausgleich für Spätaussiedler aus der ehemaligen UdSSR für erlittenen Gewahrsam; Höchstpersönlicher öffentlich-rechtlicher Anspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 75.76

    Erben eines politischen Häftlings - Eingliederungshilfe - Leistungsverbesserung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.03.2000 - 3 K 2215/99
    Deshalb sind Eingliederungshilfen regelmäßig nicht vererblich (vgl. BVerwG Berlin, Beschl. v. 12.12.1991, VIZ 1992, S.120 m.w.N. und Urt. v. 03.08.1977 -VIII C 75.76, Buchholz 412.6 § 9b HHG Nr. 6 jeweils zu §§ 9a bis 9c HHG).
  • BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 216.63
    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.03.2000 - 3 K 2215/99
    Dass hier verschiedene Folgen eintreten, ist nach Auffassung der Kammer sachlich gerechtfertigt; denn nur mit einer dem Berechtigten selbst noch zufallenden Eingliederungshilfe wird der mit dieser verfolgte Zweck erfüllt (vgl. hierzu auch: BVerwG, Urt. v. 25.04.1963 -BVerwG VIII C 216.63-, BVerwGE 16, 68 f. [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63]).
  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63

    Vererblichkeit von Ansprüchen auf Ermessensentscheidung mit Blick auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.03.2000 - 3 K 2215/99
    Demzufolge sind vermögensrechtliche Ansprüche öffentlich-rechtlicher Natur, die nicht so höchstpersönlich sind, dass sie mit dem Tod des Berechtigten erlöschen, dem vererblichen Vermögen zuzuzählen, sofern sie in der Person des Erblassers soweit entstanden sind, dass sie seiner rechtlichen Lebensphäre zugerechnet werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.1965, BVerwG II C 34.63, BVerwGE 21, 302 f.; Urt. v. 21.09.1989 -3 C 22/87-, Buchholz 427.3 § 261 LAG Nr. 53).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 3 C 22.87

    Kriegsschadenrente - Nachzahlung von Entschädigungsrente - Vererblichkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.03.2000 - 3 K 2215/99
    Demzufolge sind vermögensrechtliche Ansprüche öffentlich-rechtlicher Natur, die nicht so höchstpersönlich sind, dass sie mit dem Tod des Berechtigten erlöschen, dem vererblichen Vermögen zuzuzählen, sofern sie in der Person des Erblassers soweit entstanden sind, dass sie seiner rechtlichen Lebensphäre zugerechnet werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.1965, BVerwG II C 34.63, BVerwGE 21, 302 f.; Urt. v. 21.09.1989 -3 C 22/87-, Buchholz 427.3 § 261 LAG Nr. 53).
  • BVerwG, 07.04.1964 - III C 244.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.03.2000 - 3 K 2215/99
    In diesem Fall ist die Annahme, dass sich der höchstpersönliche vermögensrechtliche Anspruch aus der subjektiven Beziehung zum Berechtigten gelöst hat und zu einem dem vererblichen Vermögen zuzuzählenden Vermögensobjekt geworden ist, und somit auch die Annahme einer Vererblichkeit trotz höchstpersönlichen Charakter des Anspruches auf Eingliederungshilfe nicht gerechtfertigt (vgl. hierzu auch: BVerwG, Urt. v. 07.04.1964 -BVerwG III C 244.61-, BVerwGE 18, 174 f.).
  • VG Arnsberg, 12.11.2001 - 14 K 4792/00

    Sozialrechtliche Ausgestaltung der Gewährung von Leistungen an Spätaussiedler;

    vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Bereinigung von Kriegsfolgengesetzen vom 7. September 1992 (BT- Drucksache 12/3212), S. 25; Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 14. Juli 1999 - 10 K 9215/97 - VG Karlsruhe, Urteil vom 31. März 2000 - 3 K 2215/99 - .

    vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 31. März 2000 - 3 K 2215/99 -.

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